Die Vergütung einer Tagespflege gliedert sich in 2 Bereiche, den Kassenanteil und den Eigenanteil. Die Vergütung wird mit der Pflegekasse verhandelt und wird in Form von Tagessätzen erhoben.
Aufwendungen für eine Tagespflege
In Abhängigkeit von der zuerkannten Pflegestufe übernimmt die Pflegekasse zusätzlich zu den Leistungen für die ambulante Pflege, wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen, die Aufwendungen für eine Tagespflege bis zu einem monatlichen Betrag von:
ohne eingeschränkte Alltagstauglichkeit
Pflegestufe 0
0,00 €
Pflegestufe 1
468,00 €
Pflegestufe 2
1.144,00 €
Pflegestufe 3
1.612,00 €
mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Pflegestufe 0
231,00 €
Pflegestufe 1
689,00 €
Pflegestufe 2
1.298,00 €
Pflegestufe 3
1.612,00 €
Für die Vergütung einer Tagespflege stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Bei zuerkannter Pflegestufe trägt die Pflegekasse den Kassenanteil, der Eigenanteil ist vom Tagespflegegast zu tragen.
Für den Eigenanteil können auch die monatlichen Betreuungsleistungen in Höhe von 104 €, die jedem Pflegebedürftigen zustehen, genutzt werden. Bei Pflegebedürftigen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz betragen die monatlichen Betreuungsleistungen sogar 208 €.
Besitz der Tagespflegegast keine Pflegestufe, dann sind die Aufwendungen komplett als Privatleistungen zu tragen.
Die Vergütung für unsere Tagespflege Lebensfreude setzt sich wie folgt zusammen:
Kassenanteil
Pflegestufe 0
0,00 €
Pflegestufe 1
0,00 €
Pflegestufe 2
0,00 €
Pflegestufe 3
0,00 €
Eigenanteil
Pflegestufe 0
0,00 €
Pflegestufe 1
0,00 €
Pflegestufe 2
0,00 €
Pflegestufe 3
0,00 €
Gegenwärtig verhandeln wir unsere Tagessätze mit der Pflegekasse, nach Abschluss werden diese umgehen veröffentlicht.