Grundsätzlich haben wir unsere Tagespflege natürlich für alle Interessierten geöffnet. Doch um den Leistungsanspruch der Pflegekasse nutzen zu können, benötigen unsere Gäste eine zuerkannte Pflegestufe.
Durch die Pflegestufe haben alle Pflegebedürftigen, die zu Hause durch ihre Angehörigen und/oder durch einen Pflegedienst versorgt werden, einen Rechtsanspruch auf die Nutzung einer Tagespflege. Mit dem Pflegestärkungsgesetz I wurde dieser Anspruch sogar noch deutlich erweitert. So haben seit dem 01.01.2015 alle Pflegebedürftigen neben ihrem Anspruch auf Pflegegeld (Versorgung durch private Pflegeperson) und/oder Pflegesachleistungen (Versorgung durch einen Pflegedienst) einen 100%-igen Anspruch auf eine Tagespflege, d.h. es kommt zu keiner Kürzung des Pflegegeldes bzw. der Pflegesachleistungen.